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Fragen und Antworten zu ADAC Fahrsicherheitstrainings

Allgemeine Fragen zum ADAC Fahrsicherheitstraining

Es gibt viele Gründe für die Teilnahme an einem ADAC Fahrsicherheitstraining. Dort lernen Sie durch gezielte Übungen beispielsweise Fahrmanöver, mit deren Hilfe Sie Unfälle im besten Fall verhindern oder sogar kritische Situationen vermeiden können. Fahranfänger sammeln in den Trainings wertvolle Fahrpraxis, um mögliche Ängste abzubauen. Natürlich kommt auch der Spaß in einem Sicherheitstraining nicht zu kurz. Hier finden Sie ausführliche Infos zu den Gründen für ein Fahrsicherheitstraining.

Grundsätzlich gibt es keinen richtigen oder falschen Zeitpunkt für ein Training – es lohnt sich schließlich jederzeit, die eigene Fahrsicherheit zu erhöhen. Besonders empfehlen wir ein Training allerdings nach dem Erwerb des Führerscheins; nach einem Fahrzeugwechsel; nach Unfällen oder kritischen Situationen, um das Vertrauen in Fahrzeug und die eigenen Fähigkeiten zurückzugewinnen und bei Wetterumschwüngen, besonders vor dem Herbst und dem Winter. Für Motorradfahrer ist ein Fahrsicherheitstraining das richtige „Warmmachen“ für die Saison – ein Training ist also zu jedem Saisonstart sinnvoll.

Das breite Angebot an unterschiedlichen Trainingsarten sorgt dafür, dass sich ein ADAC Fahrsicherheitstraining für alle Pkw- und Motorradfahrer lohnt. Dank unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade und Trainingsschwerpunkte ist für jedes Fahr-Niveau das passende Training dabei. So erhalten Fahranfänger im Junge-Fahrer-Training wertvolle Fahrpraxis, routinierte Fahrer trainieren wichtige Fahrmanöver – und auch Perfektionisten lernen neue Fahrtechniken kennen.

Jeder Führerscheininhaber kann am Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Die Fahrtüchtigkeit von Fahrer und Fahrzeug sind selbstverständlich Voraussetzung für die Teilnahme.

Nein, eine Teilnahme ohne Führerschein ist nicht möglich. Jeder Teilnehmer muss am Trainingstag eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen können. Fahrer mit einer BF 17-Prüfungsbescheinigung dürfen nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson das Fahrsicherheitstraining absolvieren.

Für das Fahrsicherheitstraining wird ein gültiger Führerschein benötigt. Bitte bringen Sie diesen am Trainingstag mit.

Die Fahrsicherheitstrainings dauern in der Regel vier oder acht Stunden. Bei achtstündigen Trainings wird eine etwa 45-minütige Pause eingelegt, damit Sie sich zwischendurch stärken können und die Konzentration erhalten bleibt. Die genaue Dauer finden Sie in den Informationen des jeweiligen Trainings.

Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Trainingsbeginn vor Ort ein. So stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen erhalten und ohne Stress in Ihr Training starten.

Ein zu spätes Eintreffen am Trainingsort führt zum Ausschluss ohne Kostenerstattung. Zu Beginn eines Trainings erfolgen die Einweisung in die Sicherheitsbestimmungen und die Vermittlung der theoretischen Grundlagen – diese Informationen sind Voraussetzung für die Teilnahme an den praktischen Übungen. Bitte planen Sie daher in Ihre Anreise die entsprechenden Verkehrs- und Witterungsbedingungen ein.

Wir empfehlen Ihnen, auf festes Schuhwerk zu achten und Ihre Kleidung passend zu Jahreszeit und Witterung auszuwählen. Nehmen Sie nur am Fahrsicherheitstraining teil, wenn Sie sich in einer angemessenen gesundheitlichen Verfassung befinden und fahrtüchtig sind. Führen Sie ggf. benötigte Medikamente mit sich und achten Sie darauf, ausreichend viel zu trinken.

Ja, aus Sicherheitsgründen ist eine vollständige Schutzbekleidung zur Teilnahme an einem Motorrad-Training erforderlich. Eine vollständige Schutzbekleidung besteht aus Helm, Motorradkombi, Handschuhen und Motorradstiefeln. Bitte beachten Sie, dass nicht vorhandene Schutzkleidung zum Trainingsausschluss führt.

In der Regel finden unsere Trainings bei jedem Wetter statt – auch starker Niederschlag ist beispielsweise kein Grund für eine Absage. Die einzige Ausnahme können staatliche Unwetterwarnungen sein. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall rechtzeitig im Fahrsicherheitszentrum unter den angegebenen Telefonnummern.

Bei Fragen und Problemen können Sie das Fahrsicherheitszentrum an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Nummer erreichen 06058 918 998.

Fragen zum Ablauf eines ADAC Fahrsicherheitstrainings

Nein, während des Trainings sind Sie je nach Training und Trainingsort meist per Funk mit Ihrem Trainer verbunden. So hat er die Möglichkeit, Ihnen Anweisungen und Tipps zu geben, obwohl er nicht im Fahrzeug sitzt.

Um die praktischen Fahrübungen absolvieren zu können, ist die Teilnahme an der theoretischen Einführung zu Beginn des Trainings obligatorisch. Da unsere Trainer auf die individuellen Fähigkeiten und Vorlieben eingehen, sind die praktischen Fahrübungen für jeden Teilnehmer zu meistern. So profitieren auch vorsichtige und ängstliche Teilnehmer vom Trainingseffekt. Natürlich können Sie Übungen aber auch auslassen oder in langsamer Geschwindigkeit absolvieren. Die maximal vorgegebene Höchstgeschwindigkeit darf allerdings nicht überschritten werden.

An einem Fahrsicherheitstraining nehmen zwischen acht und 12 Personen teil. Bei Trainings, die von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall bezuschusst oder übernommen werden, können bis zu 15 Personen teilnehmen.

Fragen zu Fahrzeug und Versicherung beim ADAC Fahrsicherheitstraining

Wir empfehlen eine Teilnahme mit Ihrem eigenen Fahrzeug, da Sie die Grenzen des Fahrzeugs kennenlernen und ein tieferes Vertrauen zu diesem aufbauen. Bei Trainings, die auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrums stattfinden, kann bei Bedarf und je nach Verfügbarkeit auch ein gestelltes Fahrzeug (kostenpflichtig) genutzt werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu direkt bei Ihrer Buchung an.

Bei manchen Sicherheitstrainings ist die Nutzung eines gestellten Fahrzeugs obligatorisch. Bitte informieren Sie sich dazu auf den spezifischen Trainings-Seiten.

Nein, wenn Sie sich an die Anweisungen Ihres Trainers halten, wird Ihr Fahrzeug nicht beschädigt. Da unsere Trainingsgelände mit modernen Gleitbelegen ausgestattet sind, entsteht kein messbarer Verschleiß an Reifen, Bremsen oder Kupplung. Übungen, die zu einem möglichen Verschleiß führen könnten, werden alle auf bewässerten Flächen durchgeführt.

Ja, auch mit einem Fahrzeug ohne Sicherheitstechniken ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining gestattet. Trainings mit diesen Fahrzeugen sind sogar noch wichtiger, um zukünftig Gefahrensituationen im Straßenverkehr sicher zu bewältigen.

Bitte sorgen Sie vor dem Training dafür, dass Ihr Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist: Kontrollieren Sie dazu den Luftdruck der Reifen sowie den Ölstand und stellen Sie sicher, dass der Kraftstofftank ausreichend gefüllt ist. Bitte entfernen oder befestigen Sie lose Gegenstände im Fahrzeuginneren und im Kofferraum Ihres Fahrzeugs, damit diese bei den Übungen nicht umherfliegen.

Ja, denn auf unseren Trainingsgeländen gilt die StVo und somit auch die situative Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Jeder Kursteilnehmer ist dazu verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Für Teilnehmer und Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz seitens des ADAC. Für die meisten Fahrzeugklassen können Sie auf Wunsch am Trainingstag vor Ort eine Tageskaskoversicherung abschließen.

Bei den meisten Fahrsicherheitstrainings besteht vor Ort die Möglichkeit, eine Tageskaskoversicherung abzuschließen. Damit sind mögliche Schäden im Rahmen der praktischen Fahrübungen abgedeckt. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne bei der Buchung oder vor Beginn Ihres Sicherheitstrainings.

Nein, alle an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmenden Fahrzeuge müssen über eine gültige und behördliche Zulassung verfügen. Fahrzeuge mit nicht-eingetragenen oder nicht der StVo entsprechenden Umbauten sind ebenso vom Training ausgeschlossen wie Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen. Bei Ausschluss vom Training verfällt die Teilnahmegebühr. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen oder einem H-Kennzeichen sind dagegen gestattet.

Fragen zu Buchung, Zahlung und Storno eines ADAC Fahrsicherheitstrainings

Nein, spontane Anmeldungen am Tag des Trainings sind leider nicht möglich. Nur in bestimmten Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit dem ADAC Hessen-Thüringen kann die Anmeldung vor Ort erfolgen. Bitte finden Sie sich in diesem Fall 30 Minuten vor Kursbeginn auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrums ein.

Angebotene Zahlungsmöglichkeiten:

  • Paypal
  • Kreditkarte
  • Lastschrift
    Käufer und Kontoinhaber müssen hierzu identisch sein. Alle Bankdaten werden per SSL verschlüsselt und sicher übertragen und nur zur Begleichung der Rechnung verwendet. Bei Nichteinlösung der Lastschrift trägt der Zahlungspflichtige die Gebühren.

Ein bereits gebuchtes und bezahltes Fahrsicherheitstraining kann grundsätzlich storniert werden. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
Es fallen die folgenden Stornogebühren an:

Bei Stornierung von Einzelpersonen und Kleingruppen bis zu 4 Personen

  • zwischen dem 60. und 31. Tag vor Trainingsbeginn: 10 % des Trainingspreises
  • zwischen dem 30. und 15. Tag vor Trainingsbeginn: 30 % des Trainingspreises
  • ab dem 14 Tag vor Trainingsbeginn: 80 % des Trainingspreises
  • am Tag des Trainings oder bei Nichterscheinen: 100 % des Trainingspreises

Bei Stornierung von Firmen- und Gruppenbuchung ab 5 Personen

  • zwischen dem 90. und 61. Tag vor Trainingsbeginn: 50 % des Trainingspreises
  • zwischen dem 60. und 31. Tag vor Trainingsbeginn: 70 % des Trainingspreises
  • ab dem 30. Tag vor Trainingsbeginn: 90 % des Trainingspreises
  • Info: Für die Berechnung der Stornogebühr ist ausschlaggebend der Termin des 1. Veranstaltungstages, 00:00 Uhr. Maßgebend ist der Eingang der Erklärung der Stornierung beim ADAC. 

Stornierung mit zuvor gebuchtem Umbuchungsservice

  • Die Zusatzleistung des Umbuchungsservices ist kostenpflichtig und kann nicht nachträglich durchgeführt werden.
  • Der Umbuchungsservice umfasst eine einmalig kostenfreie Umbuchung bis zu 24 Stunden vor Trainingsbeginn. 
  • Rabattierte Trainings, Sonderaktionen, Gruppenbuchungen und Anmietungen sind von diesem Service ausgeschlossen.

Verweis: Allgemeine Geschäftsbedingungen §4

Ja, es besteht die Möglichkeit, gebührenfrei einen Ersatzteilnehmer für ein bereits gebuchtes Fahrsicherheitstraining zu schicken, wenn der eigentliche Teilnehmer – zum Beispiel wegen eines Krankheitsfalles – verhindert ist.

Leider verfällt die Kursgebühr in diesem Fall. In der Kürze der Zeit können wir den freigewordenen Platz nicht neu besetzen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr oder auf einen alternativen Termin besteht in keinem Fall.

Verweis: Allgemeine Geschäftsbedingungen §4

Ja, Sie haben die Möglichkeit, ein exklusives Fahrsicherheitstraining zu buchen. Bitte nehmen Sie zur Buchung Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.

Fragen zu Gutscheinen für ein ADAC Fahrsicherheitstraining

Nein, ein Gutschein für ein ADAC Fahrsicherheitstraining wird nicht für ein bestimmtes Training ausgestellt. Die Gutscheine sind allesamt Wertgutscheine – der Beschenkte hat also die freie Auswahl zwischen unseren Trainings. Der Gutschein ist auch für ein höherpreisiges Training einsetzbar, in diesem Fall muss die Differenz vom Beschenkten ausgeglichen werden.

Ein Gutschein für ein ADAC Fahrsicherheitstraining ist terminunabhängig. Der Beschenkte kann bei der Buchung seinen Wunschtermin innerhalb von drei Jahren selbst bestimmen.

Unsere Gutscheine sind in der Regel drei Jahre ab Ausstellung gültig. Abweichende Gültigkeitsdauern werden ausdrücklich im Gutschein ausgewiesen.

Gutscheine, die in Hessen oder Thüringen ausgestellt wurden, lösen Sie direkt bei der Trainingsbuchung ein – ganz egal, ob Sie Ihr Training online, telefonisch oder per Mail buchen. Wenn der Gutschein außerhalb von Hessen und Thüringen gekauft wurde, bitten wir Sie, Ihr Training telefonisch unter 06058 918 918 oder per E-Mail an sht(at)hth.adac.de zu buchen.

Gutscheine sind grundsätzlich in Höhe ihres ausgestellten Werts bundesweit für alle ADAC Fahrsicherheitstrainings einlösbar. Abweichende Gültigkeiten werden ausdrücklich im Gutschein ausgewiesen.

Die Rücknahme von Gutscheinen erfolgt nur ausnahmsweise und nur von der Person, die den Gutschein gekauft hat. Wird aus Kulanzgründen ein Gutschein für das Fahrsicherheitstraining zurückgenommen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Gutscheinwertes erhoben. 

Verweis: Allgemeine Geschäftsbedingungen §4

Ja. Sollten Sie an einem Training teilnehmen wollen, dessen Preis den Wert Ihres Gutscheins übertrifft, müssen Sie den fehlenden Betrag ausgleichen.

Fragen zu Verpflegung und Unterkunft bei einem ADAC Fahrsicherheitstraining

In der Regel erhalten Sie auf den Trainingsgeländen oder in deren Umfeld Speisen und Getränke. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie darüber in den Anmeldeunterlagen.

Ja, in der Nähe aller Trainingsorte stehen Ihnen verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Gerne geben wir Ihnen Tipps oder helfen Ihnen bei der Hotelbuchung. Schicken Sie uns dazu im Vorfeld Ihres Trainings eine E-Mail an die Adresse sht@hth.adac.de.

Fragen zu Regeln beim ADAC Fahrsicherheitstraining

Aus versicherungstechnischen Gründen sind Zuschauer auf den Trainingsgeländen nicht zugelassen. Ausnahme: Die ADAC Fahrsicherheitszentren in Gründau und Grammetal verfügen über Besucherbereiche, von welcher Familien, Freunde und Bekannte dem Training folgen können.

Bei Fahrsicherheitstrainings auf dem Gelände der ADAC Fahrsicherheitszentren in Gründau und Grammetal besteht die Möglichkeit, als Beifahrer teilzunehmen. Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro. Je Fahrzeug ist maximal ein Beifahrer zugelassen und das Mindestalter für Beifahrer beträgt 18 Jahre.
Auf allen weiteren Trainingsplätzen (z. B. Frankfurt, Malsfeld, Wetzlar, Fulda/Dietershausen) sind Beifahrer nicht möglich. Bei Motorrad-Trainings sind Beifahrer grundsätzlich nicht möglich.

Haustiere sind aus versicherungstechnischen Gründen bei einem Fahrsicherheitstraining nicht erlaubt.

Der Verzehr von Alkohol und Drogen ist vor und während des Trainings nicht gestattet und führt zum sofortigen Trainingsausschluss. Generell darf die Fahrtüchtigkeit bei einem Training auf keinen Fall eingeschränkt sein. Bitte achten Sie daher auch auf den Einfluss bestimmter Medikamente auf die Fahrtüchtigkeit.

Auf den Trainingsgeländen des ADAC gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und der der anderen Teilnehmer ist den Anweisungen unserer Trainer unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren und vom Training ausgeschlossen werden.