Der Fahrtwind zerzaust das Haar, die Sonne küsst die Haut und die Beine hängen lässig aus dem Fenster – ein sommerlicher Roadtrip klingt wahrlich verlockend. Grade bei hochsommerlichen Temperaturen gönnt man sich gern einige Freiheiten, die unter Umständen gefährlich und teuer werden können. Was Sie im Auto tun dürfen und welche Aktionen Sie teuer zu stehen kommen können, erfahren Sie hier.
Mit Flip Flops oder barfuß am Gaspedal
40°C im Schatten, die Luft flimmert – jetzt schnell mit dem Auto an den Badesee oder ins Schwimmbad fahren. Dafür möchte kaum jemand extra festes Schuhwerk anziehen. Doch was sagt die Straßenverkehrsordnung dazu – ist das überhaupt erlaubt? Ja! Sie dürfen sich barfuß oder mit Flip Flops ans Steuer setzen. Wenn Sie allerdings mit oder ohne solches Schuhwerk in einen Unfall verwickelt werden, kann dies durch das zuständige Gericht als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden und somit eine Teilschuld nach sich ziehen. Auf dieser Basis kann Ihre Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern – wägen Sie also das Risiko vor einer solchen sommerlich gekleideten Fahrt gründlich ab. Für Berufskraftfahrer gilt dies jedoch nicht: Sie müssen nach Paragraph 44 der Unfallverhütungsvorschrift „den Fuß umschließendes Schuhwerk“ tragen.
Oben ohne Auto fahren – eine Frage des Geschlechts
Leicht bekleidet Auto fahren, etwa in Bikini oder nur mit Badehose, ist nicht verboten. Ein kurzer Ausflug ins Schwimmbad oder an den Strand in Badebekleidung ist also kein Problem. Während Männer durchaus oben ohne Auto fahren können, riskieren Damen eine Gefährdung anderer im Straßenverkehr: Entblößte Brüste stellen eine Ablenkung dar, die zum Problem werden kann. Ein Bikini-Oberteil oder BH ist also anzuraten. Wem das immer noch zu viel Stoff ist und wer das Adamskostüm vorzieht, der muss damit rechnen, ein Bußgeld für Erregung öffentlichen Ärgernisses bzw. Exhibitionismus zu kassieren – zumindest, wenn man plant, das Auto zu verlassen. Nackt aus dem Auto aussteigen ist nämlich nicht erlaubt.
Beine aus dem Fenster halten
Grade längere Fahrten in der immer gleichen Position können anstrengend sein. Beifahrer nutzen hier im Sommer manchmal die Möglichkeit, die Beine aus dem geöffneten Fenster baumeln zu lassen. Sofern der Beifahrer angeschnallt bleibt, ist das zwar nicht verboten, doch im Falle eines Unfalls kann diese Position extrem gefährlich sein. Der ausgelöste Airbag kann schwere bis tödliche Verletzungen verursachen. Zu allem Überfluss kann die Versicherung Sie in Mithaftung nehmen und die Zahlungen vermindern.
Sonnenbrille & Riesenhut – ist das erlaubt?
Wenn die Sonne mit aller Kraft scheint, kann das die Sicht beim Autofahren massiv einschränken. Der Griff zu Sonnenbrille und Sonnenhut ist da naheliegend und sogar empfehlenswert. Doch nicht jedes Modell eignet sich für die sommerliche Autofahrt. Sehr dunkle oder farbintensive Gläser können die Wahrnehmung von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen und damit Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Zu große Hüte mit ausladender Krempe können besonders beim Schulterblick den Blick verdecken. Achten Sie daher bei der Auswahl von Sonnenbrille und Hut darauf, dass Gläsertönung und Größe Ihre Sicht nicht behindern.
Essen & Trinken während der Fahrt
Gerade längere Fahrten bei hochsommerlichen Temperaturen lassen Fahrer ebenso wie Beifahrer von kühlen Getränken und erfrischendem Eis träumen. Die Beifahrer können sich nach Belieben mit Getränken und Proviant stärken – eventuell sogar ein Eis von der Tankstelle genießen. Doch wie sieht es beim Fahrer aus – darf er das? Mit Ausnahme von alkoholischen Getränken darf auch der Fahrer während der Fahrt essen und trinken. Allerdings muss er stets die Kontrolle über Fahrzeug und Fahrgeschehen behalten. Der Eisbecher Amarena mit drei Kugeln Eis, Kirschen und Sahne muss daher wohl auf später verschoben werden.