Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
ADAC Fahrsicherheitszentren Hessen-Thüringen
A. Datenschutz-Informationen für Gewinnspiel nach Art. 13 DSGVO
- Verantwortliche Stelle (Art. 13 Abs1. Ziffer 1)
ADAC Hessen-Thüringen e.V., Lyoner Straße 22, 60528 Frankfurt (Abteilung Marketing, Tel. +49 69 66 07 80 26, E-Mail: marketing@hth.adac.de)
- Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter
ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Lyoner Straße 22
60528 Frankfurt am Main
E-Mail: datenschutz@hth.adac.de
Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage
Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung eines Gewinnspieles. Hierfür werden die vom Betroffenen angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn der Betroffenen seine Einwilligung erteilt hat. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht aus der hierfür erteilten Einwilligung hervor.
- Speicherdauer der Daten
Die Daten werden spätestens drei Monate nach Abwicklung des Gewinnspieles gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Gewinner. Hat der Betroffene eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt, erfolgt keine Löschung.
- Weitere Rechte
Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, eine Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht können Sie bei ADAC Hessen‐Thüringen e.V., Bereich Fahrsicherheitstraining, Widerspruch FSZ, Gründautalring 1, 63584 Gründau, E‐Mail an widerspruch‐fsz@hth.adac.degeltend machen.
- Widerrufsrecht
Der Betroffene hat das Recht, die erteilte Einwilligung zur über die Durchführung des Gewinnspiels hinausgehenden, weitergehenden Datennutzung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist an ADAC Hessen‐Thüringen e.V., Bereich Fahrsicherheitstraining, Widerspruch FSZ, Gründautalring 1, 63584 Gründau, per E‐Mail an widerspruch‐fsz@hth.adac.dezu richten.
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 15. f DSGVO)
Ungeachtet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie auch bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt. Die für den ADAC Regionalclub Hessen-Thüringen e. V. zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden Telefon: 0611-1408 0, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
B. Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen ADAC Hessen-Thüringen e.V. Gewinnspiel Erlebnispaket Fahrsicherheitszentrum
Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am ADAC Hessen-Thüringen e.V. Erlebnispaket Fahrsicherheitszentrum Gewinnspiel. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d).
- Wer veranstaltet das Gewinnspiel?
Veranstalter des Gewinnspiels ist der ADAC Hessen-Thüringen e.V., Lyoner Straße 22, 60528 Frankfurt
- Wer ist zur Teilnahme berechtigt?
(1) Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen (Firmenkunden und potenzielle Firmenkunden), die ihren Firmensitz in Deutschland haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder und Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
(2) Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e.V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE, der ADAC Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH sowie der ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ADAC Hessen-Thüringen e.V. das Recht vor, die betreffenden Teilnehmer vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen.
(4) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(5) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Teilnehmer, die unwahre Personenangaben machen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
(6) Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. Der ADAC Hessen-Thüringen e.V. behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel-Dienstleistern/Gewinnspielclubs und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel-Anmelde-Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich der ADAC Hessen-Thüringen e.V. rechtliche Schritte vor.
- Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen?
(1) Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen ist ein Ausfüllen und Absenden des Teilnahmeformulars erforderlich. Dies kann wahlweise erfolgen über das Teilnahmeformular auf den Seiten fahrtraining.de/gewinnspiel und fahrtraining.de/gewinn, eingescannt per E-Mail an fsz@hth.adac.de oder per Fax an 06058 91 89 79. Jedes im Bereich der Pflichtfelder vollständig ausgefüllte und abgesendete Teilnahmeformular nimmt an der Auslosung teil, unabhängig davon, ob eine weitergehende Werbeeinwilligungerteilt wurde oder nicht.
(2) Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben.
(3) Das Gewinnspiel endet am 18.2.2024 um 24:00 Uhr. Für den Einsendeschluss ist das rechtzeitige Abschicken des Formulars maßgeblich. Nach dem Einsendeschluss eingehende Formulare werden nicht berücksichtigt.
(4) Der ADAC Hessen-Thüringen e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der ADAC Hessen-Thüringen e.V. insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der ADAC Hessen-Thüringen e.V. von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
- Was können Sie gewinnen?
(1) Zu gewinnen gibt es ein Erlebnispaket der Fahrsicherheitszentren des ADAC Hessen-Thüringen e.V. im Wert von 2.500 Euro netto. Der Gewinn ist für alle Leistungen der ADAC Fahrsicherheitszentren Hessen-Thüringen einlösbar: von Pkw- bis zu Nutzfahrzeug-Trainings, Anmietung von Eventflächen, Seminarräumen oder Off-Road-Abenteuern. Ausgeschlossen sind Catering und Fremdleistungen. Einlösbar wochentags bis 31.12.2024, Termine nach Verfügbarkeit. Der Gewinn kann an allen Trainingsorten des ADAC Hessen-Thüringen e.V. (https://www.fahrtraining.de/standorte/anfahrt/) eingelöst werden.
- Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?
(1) Unter allen erfolgreich teilnahmeberechtigten Teilnehmern wird der Gewinn durch zufällige Ziehung verlost.
- Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?
(1) Der Gewinner wird vom ADAC Hessen-Thüringen e.V. per E-Mail über die angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer auf dem Teilnahmeformular benachrichtigt.
(2) Meldet sich der Gewinner nichtinnerhalb von zwei Wochennach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
(3) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht.
(4) Soweit für den Versand der Gewinne Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa anfallende Steuern selbst.
- Hinweise zum Datenschutz und zur Einwilligung
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen.
(2) Der ADAC Hessen-Thüringen e.V. verwendet von den Teilnehmern angegebene personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels (ausgenommen ggf. Gewinnerdaten, die veröffentlicht werden) und löscht diese binnen drei Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels, es sei denn die Teilnehmer haben in die weitergehende Nutzung explizit eingewilligt. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht jeweils aus der hierfür erteilten Zustimmung hervor.
(3) Ergänzende Datenschutz-Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie im Internet unter www.adac.de/hth-infopflicht
- Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?
(1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an den ADAC Hessen-Thüringen e.V. zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht beachtet.
- Was ist sonst noch wichtig?
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ADAC Hessen-Thüringen e.V. ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
(5) Der ADAC haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel an dem ausgelobten Preis. Für weitergehende Schäden,die sich aus der Inanspruchnahme des Preises ergeben, kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichenVerletzung von Pflichten des Veranstalters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Impressum des Gewinnspielveranstalters
Das Impressum des Gewinnspielveranstalters ist über folgenden Link abrufbar:
Impressum ADAC Hessen-Thüringen e.V.: https://www.fahrtraining.de/impressum/