Skip to main content

ADAC Gesetzliche Weiterbildung für Lkw-Fahrer

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer im Güter-und Personenverkehr, also Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C/CE, C1/C1E oder D/DE, D1/D1E, D/DE (Linie < 50 km).

Ziele

Die Weiterbildung dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, einer Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise durch niedrigeren Kraftstoffverbrauch und damit einer Senkung des Kostendrucks und der Umweltbelastung.

Folgen bei Nichtbeachtung

  • Fahrer, die ohne Qualifikation fahren, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR rechnen
  • Unternehmern, die Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnen oder zulassen, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 EUR

Umfang der Weiterbildung

Eine vollständige Weiterbildung beinhaltet 35 Zeitstunden. Im Fahrsicherheitszentrum Thüringen werden diese an 5 Seminartagen absolviert. Pro Tag wird in 7 Stunden eines der 5 Module behandelt.

Genaue Inhalte der Module und die Möglichkeit zur Buchung finden Sie unter dem Navigationspunkt Module & Preise.

Was der ADAC Ihnen bietet

Unsere langjährige Erfahrung im Training für Lkw-Fahrer macht uns zu Ihrem starken Partner bei der Fahrer-Weiterbildung. Wir bieten Ihnen außerdem:

  • bundesweiten Full-Service aus einer Hand inklusive Beratung und Koordination
  • größtmöglichen Praxisanteil bei allen Modulen 
  • bundesweit einheitlich hohe Qualitäts-Standards
  • hohe Kompetenz aus langjähriger Erfahrung
  • erfahrene, fachlich und didaktisch geschulte Trainer sowie
  • auf Anfrage geschlossene Gruppen für Ihr Unternehmen

Förderung

Die ADAC Weiterbildungsmaßnahmen werden zurzeit gefördert und mit bis zu 70 % bezuschusst. Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Förderung.