Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer im Güter-und Personenverkehr, also Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C/CE, C1/C1E oder D/DE, D1/D1E, D/DE (Linie < 50 km).
Ziele
Die Weiterbildung dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, einer Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise durch niedrigeren Kraftstoffverbrauch und damit einer Senkung des Kostendrucks und der Umweltbelastung.
Nachweis
Der Nachweis besteht in einer gesetzlich anerkannten Teilnahmebestätigung und einem Eintrag der Schlüsselnummer 95 in den Führerschein.
Folgen bei Nichtbeachtung
- Fahrer, die ohne Qualifikation fahren, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR rechnen
- Unternehmern, die Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnen oder zulassen, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 EUR
Umfang der Weiterbildung
Eine vollständige Weiterbildung beinhaltet 35 Zeitstunden. Im Fahrsicherheitszentrum Rhein-Main werden diese an 5 Seminartagen absolviert. Pro Tag wird in 7 Stunden eines der 5 Module behandelt.
Genaue Inhalte der Module und die Möglichkeit zur Buchung finden Sie unter dem Navigationspunkt Module & Preise.
Was der ADAC Ihnen bietet
Unsere langjährige Erfahrung im Training für Busfahrer macht uns zu Ihrem starken Partner bei der Fahrer-Weiterbildung. Wir bieten Ihnen außerdem:
- bundesweiten Full-Service aus einer Hand inklusive Beratung und Koordination
- größtmöglichen Praxisanteil bei allen Modulen
- bundesweit einheitlich hohe Qualitäts-Standards
- hohe Kompetenz aus langjähriger Erfahrung
- erfahrene, fachlich und didaktisch geschulte Trainer sowie
- auf Anfrage geschlossene Gruppen für Ihr Unternehmen
Förderung
Die ADAC Weiterbildungsmaßnahmen werden zurzeit gefördert und mit bis zu 70 % bezuschusst. Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Förderung.